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Akkreditierung

Derzeit unterscheidet man zwei Formen der Akkreditierung in Hochschulen: die Programmakkreditierung und die Systemakkreditierung. Bei der Programmakkreditierung wird die Qualität eines Studiengangs fachlich-inhaltlich bewertet. Eine Sonderform ist hier die Clusterakkreditierung, bei der fachaffine Studiengänge gebündelt betrachtet werden können. Die zweite Form der Akkreditierung ist die Systemakkreditierung. Hier wird das Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule im Bereich Lehre und Studium begutachtet. Die Qualitätssicherung und –entwicklung der Studiengänge ist dabei ein Teil des Gesamtsystems. Der Akkreditierungsrat akkreditiert die mit der Prüfung und Bewertung beauftragten Agenturen und überprüft die Einhaltung der Regeln und Verfahrensweisen für beide Formen der Akkreditierung.