Programmakkreditierung
- Verfahrenseinleitung
- Verfahrensabschluss
- Leitfaden
- Textbausteine
- Stand Akkreditierungen
- Standards und Richtlinien
Im Zentrum der Programmakkreditierung steht das Studienprogramm (Studiengang), das von externen Gutachtern nach vorgegebenen Kriterien bewertet wird. Geeignete Studiengänge können zu Clustern gebündelt und gemeinsam begutachtet werden.
Die Cluster-Programmakkreditierung kann auch nach einem 2-stufigen Verfahren ablaufen. In der ersten Stufe erfolgt die Bewertung des gemeinsamen strukturellen Rahmens der Studienprogramme (z.B. Studienmodell fakultätsweit oder -übergreifend). In der zweiten Stufe werden dann die Studienprogramme gemäß des zuvor geprüften Studienmodells in Form einer Clusterakkreditierung fachlich/inhaltlich begutachtet.
