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Leitfaden

 

Phasen


Aufgabe


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Die Hochschulleitung ist zuständig für die Planung aller Programmakkreditierungsverfahren (unter Berücksichtigung der Vorgaben des MWK und der Kriterien zur Systemakkreditierung des Akkreditierungsrates).

Sie informiert den Dekan [1] über die zu akkreditierenden Studiengänge.

 

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Der Dekan informiert den Studiendekan über die anstehende Akkreditierung des Studiengangs. Der Studiendekan prüft die notwendigen Dokumente auf Vollständigkeit:

- Prüfungsordnung (PO)

- Modulhandbuch

- Zulassungsordnung (ZuO)

- Studienverlaufsplan

- ggf. Ergebnisse der Studierbarkeitsprüfung des jeweiligen Studiengangs

Der Studiendekan leitet die Dokumente zur sachlichen Prüfung an den Bologna-Koordinator weiter. Der Bologna-Koordinator prüft das Modulhandbuch und den Studienverlaufsplan formal und leitet die Ordnungen (PO & ZuO) zur sachlichen/rechtlichen Prüfung an das Dezernat III [Studentische Angelegenheiten] weiter.
(Bei Unstimmigkeiten überarbeitet die Fakultät die entsprechenden Unterlagen. Danach erfolgt eine erneute Prüfung - ggf. gesamter Gremienweg.)

 

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Der Studiengang wählt eine geeigneten Agentur für das vorgesehene Akkreditierungsverfahren.

 

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Der Studiengang stellt einen Antrag auf Akkreditierung und fordert ein Angebot bei der gewählten Akkreditierungsagentur an. (ASIIN benötigt eine Akkreditierungsanfrage und eine Übersicht über das Curriculum des Studiengangs. Im Rahmen der Akkreditierungsanfrage werden Vorabinformationen erbeten.)
Auf Grundlage der Angaben des Studiengangs erstellt die Agentur ein Angebot (Verlauf, Zeitrahmen und Kosten) für das Akkreditierungsverfahren.

  

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Die Akkreditierungsagentur schickt ein Angebot mit der Bitte um eine schriftliche Kostenzusage (ASIIN) bzw. Vertragsunterzeichnung (ZevA) durch die Hochschulleitung an den Studiengang.

 

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Der Studiengang leitet das Angebot mit der Bitte um Kostenzusage bzw. Vertragsunterzeichnung an die Stabsstelle QE weiter. Die Stabsstelle QE übergibt die Unterlagen an Kanzlerin/Rektor.

 

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Die Stabstelle Recht prüft den Vertrag.

a) ASIIN: Die Kanzlerin weist das Dezernat V [Finanzen] zur Ausfertigung einer Kostenübernahmeerklärung für das Akkreditierungsverfahren an.

b) ZEvA: Der Rektor unterzeichnet den Vertrag (formelle Einleitung des Akkreditierungsverfahrens).

Vertrag / Kostenübernahmeerklärung werden im Original an die Stabsstelle QE geschickt.

 

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Die Stabsstelle QE leitet die Kostenübernahmeerklärung bzw. den Vertrag in Kopie an den Studiengang und im Original an die Agentur weiter.

 

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Der Studiengang erstellt einen Selbstbericht inkl. aller Anlagen anhand der Vorgaben der Akkreditierungsagentur und schickt einen Entwurf des Selbstberichts zur formalen Vorprüfung an die Agentur.

 

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Die Akkreditierungsagentur prüft den Entwurf des Selbstberichts und führt ein Gespräch bezüglich notwendiger Korrekturen und Ergänzungen mit dem Studiengang (Zwischengespräch). Außerdem stimmt sie den Besuch der Gutachtergruppe mit dem Studiengang ab (Terminfindung).

 

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Der Studiengang überarbeitet den Selbstbericht. (Beratung und Beschluss der finalen Fassung auf Fakultätsebene)

 

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Der Studiengang leitet den Selbstbericht inkl. aller notwendigen Unterlagen an die Akkreditierungsagentur weiter. Eine Kopie der Unterlagen geht an die Stabsstelle QE und das Rektorat.

 

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Organisation des eintägigen Vor-Ort-Besuchs (Audit):

- Einführungsgespräch mit der Gutachtergruppe unter Beteiligung der Hochschulleitung, des Dekans und Studiendekans sowie eines Mitarbeiters der Agentur

- Gutachtergespräch mit Studierenden und Dozenten

- Abschlussgespräch mit Dekan / Studiendekan (i.d.R. bereits kurze Rückmeldung in Bezug auf Nachreichung und Einschätzung)

Einen beispielhaften Ablauf einer Vor-Ort-Gutachterbegehung finden Sie hier.

 

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Die Gutachtergruppe erstellt einen Akkreditierungsbericht und spricht Empfehlungen bezüglichen des Studiengangs aus. Die Fakultät und die Hochschulleitung haben die Möglichkeit der Stellungnahme.

 

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Der Studiengang ergänzt und korrigiert den Selbstbericht entsprechend der Empfehlungen bis zum von der Akkreditierungskommission gesetzten Stichtag und leitet die Stellungnahme(n) und Ergänzungen/Korrekturen an die Agentur weiter.

 

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Nach Eingang des Votums der Akkreditierungskommission (inkl. abschließendem Bericht) informiert der Studiendekan den Rektor und die Stabsstelle QE über das Ergebnis:

a) Empfehlung einer Akkreditierung ohne Auflagen

b) Empfehlung einer Akkreditierung mit Auflagen

c) Versagen der Akkreditierung

und leitet die Akkreditierungsurkunde und den Akkreditierungsbericht an die Stabsstelle QE weiter. Diese schickt die Dokumente an das Dezernat III [Studentische Angelegenheiten].

 

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Die Agentur schickt die Akkreditierungsurkunde sowie ggf. weitere Dokumente an die Universitätsleitung. Alle Originalunterlagen werden von dort (Referentin des Rektors) an die Stabsstelle QE weitergeleitet.
 

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Die Stabsstelle QE kopiert die Unterlagen und schickt das Original an die Registratur. Kopien erhalten:

1) Prorektor/in Lehre
2) Dezernat III / Allgemeine Studienangelegenheiten (Kommunikation mit MWK)
3) Fakultät / Studiengang (ASIIN schickt eine Mehrfertigung der Unterlagen direkt an den Studiengang)
4) Stabsstelle QE
 

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Die Rechnung der externen Agentur wird am Institut sachlich und rechnerisch richtig gekennzeichnet und mit der Kontierung Sachkonto 673003 (Aufwand für externe Akkreditierungen) und der Kostenstelle vom Institut versehen, Fonds bleibt leer. Anschließend soll die Rechnung in Original mit Auszahlungsanordnung A1 in die Kasse/Fibu zum Bezahlen  und gleichzeitig als Kopie an das Dezernat Finanzen Abt. Haushalt/KLR gesendet werden. Die Kopie der Rechnung ist nötig damit dem Institut in gleicher Höhe wieder die Mittel auf der gleichen Verbuchungsstelle bereitgestellt werden kann.

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Das Dezernat III [Studentische Angelegenheiten] beantragt die Einrichtungsgenehmigung zum Betrieb des Studiengangs beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst [MWK].

 

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Das MWK schickt die Einrichtungsgenehmigung an das Rektorat. Das Original wird über das Dezernat III [Studentische Angelegenheiten] und den Prorektor für Lehre und Weiterbildung an die Registratur geschickt. Kopien gehen an den Dekan, den Studiendekan und die Stabsstelle QE.

 

 [1] Im Interesse der Lesbarkeit wird in diesem Dokument davon Abstand genommen weibliche Grammatikformen gesondert aufzuführen. Es soll jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Verwendung des Maskulinums hier auch die feminine Form mit einschließt