Systemakkreditierung
Die Universität Stuttgart hat sich für die Durchführung der Systemakkreditierung mit dem Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ) entschieden. Der Antrag zur Systemakkreditierung wurde von der Akkreditierungskommission des OAQ im August 2011 positiv bewertet, so dass die Universität Stuttgart nun zum Verfahren zugelassen ist. Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule in Studium und Lehre. Begutachtet werden Strukturen und Routinen, die eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten. Die Definition von Qualität ergibt sich aus den selbstgesetzten Qualitätszielen der Hochschule, den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz für Bachelor/Master-Studiengänge, den European Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area und den Kriterien des deutschen Akkreditierungsrats (Stand 10.12.2010) sowie länderspezifischen Vorgaben für Studiengänge.
Eine Systemakkreditierung besteht aus zwei Begutachtungen. Die erste Begutachtung überprüft das Qualitätssicherungssystem in Studium und Lehre. Die zweite Begutachtung einer Programmstichprobe überprüft anschließend die Wirksamkeit dieses Systems auf Ebene der Studiengänge. Zusätzlich werden im Rahmen einer Merkmalsstichprobe drei ausgewählte Merkmale über alle Studiengänge hinweg geprüft. Das Verfahren führt zu drei möglichen Entscheidungen:
- Im uneingeschränkt positiven Fall wird die Systemakkreditierung für sechs Jahre ausgesprochen. Alle Studiengänge, die Gegenstand des akkreditierten Systems waren, sind akkreditiert.
- Im eingeschränkt positiven Fall wird die Systemakkreditierung unter Auflagen ausgesprochen, wenn Mängel bestehen, die innerhalb von neun Monaten behebbar sind.
- Im negativen Fall wird die Systemakkreditierung versagt, wenn Mängel bestehen, deren Behebung mehr als neun Monate in Anspruch nimmt. Ein wesentlicher Mangel besteht dann, wenn das interne Qualitätssicherungssystem nicht die Einhaltung der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen gewährleistet. Wenn absehbar ist, dass die Hochschule diese Mängel behebt, kann das Verfahren für in der Regel 12 bis maximal 24 Monate ausgesetzt werden.
Mit der Zulassung zur Systemakkreditierung werden sämtliche anstehenden Programmakkreditierungen zugunsten einer internen Begutachtung der Studiengangsberichte der Universität Stuttgart ausgesetzt.
